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Gemeindehausspiegel

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Kantonales Durchgangszentrum in Volketswil
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Ausgangslage
Das Kantonale Durchgangszentrum an der Kindhauserstrasse 35 und 37 in Hegnau, mit einer Kapazität von 175 Plätzen, wird durch die Asyl Organisation Zürich (AOZ) geleitet. Die AOZ nutzt die Liegenschaften seit 1999 als Durchgangszentrum für Asylsuchende im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes Zürich und ist darin eingemietet. Seitens der Abteilung Soziales der Gemeinde Volketswil werden ca. 17 Plätze für den kommunalen Bedarf im Sozialwesen mitbelegt. Der Mietvertrag wurde mittlerweilen gekündigt, da der Eigentümer eine umfassende Sanierung plant. Es konnte eine Mietvertragsverlängerung von der AOZ bis 31. Dezember 2019 ausgehandelt werden. Eine weitere Verlängerung ist aber nicht möglich.

Die im Kanton Zürich heute geltende Aufnahmequote für Asylplätze für die Gemeinde Vol-ketswil liegt bei 0,7 % der Wohnbevölkerung. Das wären bei ca. 18'600 Einwohnern ca. 130 Asylplätze, welche von Gesetzes wegen zur Verfügung gestellt, betreut und betrieben werden müssten. Die Platzzahl eines Durchgangszentrums, wird der Standortgemeinde jedoch an die Aufnahmequote angerechnet. Ein Durchgangszentrum ist somit für die Gemeinde Volketswil die deutlich kleinere Belastung und kostengünstiger, als eigene Asylplätze zur Verfügung stellen und betreuen zu müssen. Der Gemeinderat ist darum aktiv geworden und hat dem Regierungsrat das Angebot gemacht, ein geeignetes Grundstück für einen neuen Standort zur Verfügung zu stellen. An der Gemeinderatssitzung vom
6. Februar 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, nun beim Souverän die nötigen Ressourcen und finanziellen Mittel für eine Standortsicherung zu beantragen. Mit dem Grundstück Kat.-Nr. 7905 an der Tolackerstrasse hat der Gemeinderat die einzig dafür geeignete Parzelle festgelegt.

Weiteres Vorgehen
Der Liegenschaftenvorstand wurde beauftragt, mit dem Kantonalen Sozialamt und allfälligen weiteren involvierten Personenkreisen die nötigen Verhandlungen aufzunehmen. Ziel ist, dass im 1. Quartal 2020 ein neues Durchgangszentrum Volketswil eröffnet werden kann. Weiter wird auf Grund des Raumpflichtenheftes bis ca. Mitte 2018 durch ein im Asylbau erfahrenes Planerteam eine Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung erstellt und der genaue Grundstücksflächenbedarf ermittelt. Parallel dazu muss ein Umzonungsverfahren in die Wege geleitet werden, da das festgelegte Grundstück noch nicht zonenkonform ist. Im ersten Quartal 2019 ist geplant, dem Souverän den Projektkredit und die Umzonung vorzulegen.

Gemeinderat Volketswil

 

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