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Nachtparkieren

Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Auszug aus der Verordnung:

Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Automobile oder Automobilanhänger (Wohnwagen, Lastenanhänger usw.) über Nacht auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen der Gemeinde abzustellen. Eine Bewilligung wird allen in Volketswil wohnhaften Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch an öffentlichem Grund in der Gemeinde Volketswil angewiesen sind.

Wer sich über einen privaten Parkplatz ausgewiesen hat, muss diesen auch benützen. Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt monatlich:

  • Fr. 40.00
    Für leichte Motorwagen und/oder Anhänger an leichten Motorwagen sowie dreirädrige Motorfahrzeuge (ohne Anwohnerbevorzugung)
  • Fr. 70.00
    Für schwere Motorwagen und/oder Anhäger an schweren Motorwagen, Wohnwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen

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