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Accesskeys

Adressänderungen

Wer seine Wohnung oder sein Logis innerhalb der Gemeinde wechselt, hat den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen Anzeige zu machen unter Vorweisung des Schriftenempfangsscheins.

Ausländer haben ihren Ausländerausweis vorzulegen.

Für alle gilt:

Zusätzlich benötigen wir den Wohnungsausweis bzw. einen Mietvertrag/Kaufvertrag. Untermieter haben das Einverständnis des Vermieters/Verwaltung vorzuweisen. 

Pflichten der Wohnungs- und Zimmervermieter

Die Wohnungs- und Zimmervermieter sind verpflichtet, ihrerseits jeden Ein- und Auszug, unabhängig von der persönlichen Meldepflicht des Mieters, bei den Einwohnerdiensten zu melden. Dieser Vorschrift unterliegt auch der Arbeitgeber, wenn die Arbeitnehmer bei ihm wohnen.

Bitte beachten Sie auch die Vorschriften über das militärische Kontrollwesen, wenn Sie in der Armee eingeteilt sind.

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