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An- und Abmeldungen

Für die Wohnsitznahme in der Gemeinde Volketswil sind folgende Vorschriften zu beachten:

Anmeldepflicht allgemein:

Wer in der Gemeinde Volketswil Wohnsitz nehmen will, hat sich innert 14 Tagen nach seiner Ankunft bei den Einwohnerdiensten anzumelden und die entsprechenden Ausweisschriften mitzubringen. Es sind dies für

ledige Schweizer Bürgerinnen / Schweizer Bürger:

Heimatschein

verheiratete, geschiedene oder verwitwete Schweizer Bürgerinnen / Schweizer Bürger:

Heimatschein und Familienbüchlein bzw. dementsprechende zivilstandsamtliche Dokumente

ausländische Staatsangehörige:

Reisepass, Ausländerausweis und Dokumente über den Zivilstand; Nicht-EU-Bürger haben bei erstmaliger Wohnsitznahme in der Schweiz die Ermächtigung zur Visumserteilung resp. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vorzuweisen

Für alle gilt:

Zusätzlich benötigen wir den Wohnungsausweis bzw. den Mietvertrag/Kaufvertrag, bei Untermiete das Einverständnis des Vermieters/Verwaltung und den Nachweis über die obligatorische Krankenversicherung (KVG).

Falls Sie einen Hund halten, benötigen wir die ANIS-Karte.

Pflichten der Wohnungs- und Zimmervermieter

Die Wohnungs- und Zimmervermieter sind verpflichtet, ihrerseits jeden Ein- und Auszug, unabhängig von der persönlichen Meldepflicht des Mieters, bei den Einwohnerdiensten zu melden. Dieser Vorschrift unterliegt auch der Arbeitgeber, wenn die Arbeitnehmer bei ihm wohnen.

Wegzug aus der Gemeinde; Abmeldung

Die Abmeldung beim Wegzug aus der Gemeinde hat ebenfalls innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu erfolgen. Zur Abmeldung sind mitzubringen

  • Schriftenempfangsschein
  • von ausländischen Staatsangehörigen der Reisepass und der Ausländerausweis

Bitte beachten Sie auch die Vorschriften über das militärische Kontrollwesen, wenn Sie in der Armee eingeteilt sind.

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