Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.
Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen. Ihren provisorischen Anspruch können Sie auf folgender Webseite berechnen:
Für die persönliche Beratung wird die Vereinbarung eines Besprechungstermins empfohlen.
Das Anmeldeformular kann im Online-Schalter heruntergeladen werden.